Gründungsrecht

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Beratungskostenzuschüsse für Unternehmerinnen und freiberuflich tätige Frauen PDF Drucken E-Mail


Für Unternehmerinnen und Frauen in den FREIEN BERUFEN gibt es mehr Zuschüsse für Beratungen. Ein Förderungsrahmen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle , der speziell Unternehmerinnen und freiberuflich tätigen Frauen zugute kommt. Für diese Zielgruppe ist es nun möglich, für Beratungen zur Unternehmensführung sowie zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie - durch zugelassene und akkreditierte Berater - Zuschüsse zu beantragen.

business_woman_photocasePro Beratung können maximal 1.500 Euro erstattet werden, wobei Unternehmensinhaberinnen und Freiberuflerinnen diese Förderung mehrmals nacheinander in Anspruch nehmen können.!
Voraussetzung ist lediglich, dass das Unternehmen oder die freiberufliche Tätigkeit seit mindestens einem Jahr am Markt besteht und die Kriterien der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen sowie die weiteren Anforderungen der Richtlinie erfüllt sind. Die Förderprogramme werden vom Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Die Entwicklungen der letzten Jahre belegen, in welch hohem Maße die deutsche Wirtschaft von Fördermöglichkeiten wie diesen profitiert. So ist die Frauenquote bei den Existenzgründungen dank einer stärker fokussierten genderspezifischen Gründungsförderung in den letzten Jahren laut KfW-Gründungsmonitor auf 39,6 Prozent gestiegen.  Das Engagement der Gründungsberatung und -förderung durch hat zu einer deutlichen Verbesserung des Gründungsklimas in Deutschland geführt.


Wir bieten wir Ihnen ein kostenloses Orientierungsgespräch, senden Sie uns eine kurze  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. .

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Gründungszuschuss - Die Gründungsförderung für die Startphase ihres neuen Unternehmens PDF Drucken E-Mail

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Der Gründungszuschuss - der bis zu 15 Monate gezahlt werden kann - soll Unternehmensgründungen "aus der Arbeitslosigkeit" unterstützen.

In der ersten Förderphase ( neun Monate) soll die Förderung den Lebensunterhalt und die soziale Sicherung der Gründer sicherstellen.

In einer zweiten Förderphase (sechs Monate) beinhaltet die Förderung dann nur noch den Sozialversicherungsschutz. Der Gündungszuschuss unterstützt alle Arbeitslosengeld-Empfänger die sich beruflich (freiberuflich oder gewerblich), selbstständig machen möchten.

Es geht um eine "Menge Geld"  -  Die Höhe der Zuschusses kann bis zu € 23.800 betragen!
Die Gründungsberatung ("Vorgründungscoaching") erfolgt über zugelassene und akkreditierte Berater (Coaches) bei der KfW und den zuständigen Arbeitsagenturen.
Wir informieren und beraten Sie über alle Voraussetzungen und Besonderheiten für diesen (steuerfreien und nicht rückzahlbaren) Zuschuss.

Wir bieten wir Ihnen ein kostenloses Orientierungsgespräch, senden Sie uns eine kurze  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.  oder rufen Sie uns einfach an: 089 - 74 29 92 03.

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