Gründungsrecht

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Gründungszuschuss - Die Gründungsförderung für die Startphase ihres neuen Unternehmens PDF Drucken E-Mail

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Der Gründungszuschuss - der bis zu 15 Monate gezahlt werden kann - soll Unternehmensgründungen "aus der Arbeitslosigkeit" unterstützen.

In der ersten Förderphase ( neun Monate) soll die Förderung den Lebensunterhalt und die soziale Sicherung der Gründer sicherstellen.

In einer zweiten Förderphase (sechs Monate) beinhaltet die Förderung dann nur noch den Sozialversicherungsschutz. Der Gündungszuschuss unterstützt alle Arbeitslosengeld-Empfänger die sich beruflich (freiberuflich oder gewerblich), selbstständig machen möchten.

Es geht um eine "Menge Geld"  -  Die Höhe der Zuschusses kann bis zu € 23.800 betragen!
Die Gründungsberatung ("Vorgründungscoaching") erfolgt über zugelassene und akkreditierte Berater (Coaches) bei der KfW und den zuständigen Arbeitsagenturen.
Wir informieren und beraten Sie über alle Voraussetzungen und Besonderheiten für diesen (steuerfreien und nicht rückzahlbaren) Zuschuss.

Wir bieten wir Ihnen ein kostenloses Orientierungsgespräch, senden Sie uns eine kurze  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.  oder rufen Sie uns einfach an: 089 - 74 29 92 03.

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Existenzgründungen durch Freie Berufe PDF Drucken E-Mail

Freie Berufe haben Konjunktur! Das Institut für Freie Berufe in Nürnberg hat ermittelt:

photocase_gisa_meetingDie Zahl der Gründungen in den freien Berufen übersteigt auch unter zunehmend schwierigen Bedingungen seit einigen Jahren deutlich die Gründungen in anderen Wirtschaftsbereichen! 

Wer aber kann überhaupt Existenzgründer in einem freien Beruf sein und unterliegt somit anderen steuerlichen Regelungen als ein Gewerbetreibender?

Freier Beruf oder Gewerbe?
Der in der Umgangssprache „freie Mitarbeiter“ hat jedoch nichts mit dem Begriff der freien Berufe zu tun! Wer sich selbständig macht, betreibt entweder ein Gewerbe oder gehört zu den Freien Berufen.

Freie Berufe
Der Bundesverband der freien Berufe (BfB) formuliert folgende Definition: „Angehörige freier Berufe erbringen aufgrund besonderer beruflicher Qualifikation persönlich , eigenverantwortlich und fachlich unabhängig geistig-ideelle Leistungen im Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit“.

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