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Beratungskostenzuschüsse für Unternehmerinnen und freiberuflich tätige Frauen |
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Für Unternehmerinnen und Frauen in den FREIEN BERUFEN gibt es Zuschüsse für Beratungen. Ein Förderungsrahmen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) , der speziell Unternehmerinnen und freiberuflich tätigen Frauen zugute kommt. Für diese Zielgruppe ist es möglich, für Beratungen zur Unternehmensführung, sowie zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie - durch zugelassene und akkreditierte Berater - Zuschüsse zu beantragen.
Pro Beratung können maximal 1.500 € erstattet werden. Voraussetzung ist lediglich, dass das Unternehmen oder die freiberufliche Tätigkeit seit mindestens einem Jahr am Markt besteht und die Kriterien der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen sowie die weiteren Anforderungen der Richtlinie erfüllt sind. Die Förderprogramme werden vom Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Die Entwicklungen der letzten Jahre belegen, in welch hohem Maße die deutsche Wirtschaft von Fördermöglichkeiten wie diesen profitiert. So ist die Frauenquote bei den Existenzgründungen dank einer stärker fokussierten genderspezifischen Gründungsförderung in den letzten Jahren laut KfW-Gründungsmonitor auf 39,6 Prozent gestiegen.
Das Engagement der Gründungsberatung und -förderung durch hat zu einer deutlichen Verbesserung des Gründungsklimas in Deutschland geführt.
Wir bieten wir Ihnen ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Unternehmensberatung, senden Sie uns eine kurze
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Gründercoaching nach der Gründung ihres neuen Unternehmens / Praxis |
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Beratungsangebote für Existenzgründer in der Nachgründungsphase
Gründercoaching Deutschland" (GCD), ein Förderprogramm des Bundes und der KfW Mittelstandsbank.
- Zuschuss von 50% bis zu 90 % des Beraterhonorars - Erhöhung der Erfolgsaussichten Ihrer Gründung - kompetente Begleitung - nur durch zugelassene Berater der KfW-Beraterbörse - Unterstützung bis zu 5 Jahre nach Gründung
Die KfW Mittelstandsbank unterstützt junge Unternehmen im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie mit einem speziellen Coaching-Programm. Unternehmerinnen und Unternehmer, die in der Startphase stecken und kompetente Beratung von Experten - nur bei der KfW gelistete Berater - in Anspruch nehmen möchten, erhalten einen Zuschuss zu den Beratungskosten.
Gründercoaching bei Gründungen aus Arbeitslosigkeit für GründerInnen, die zuvor einen Gründungzuschuss erhalten haben. GründerInnen aus der Arbeitslosigkeit (GCD_AL) können damit bis zu 90 Prozent Zuschuss für Nachgründungsberatung (Festigungsberatung) erhalten, d.h. 3.600,00 € innerhalb des ersten Jahres. Von dieser besonders großzügigen Förderung profitieren Gründer aus der Arbeitslosigkeit, jedoch nur solche, die zuvor Gründungszuschuss erhalten haben.
Wir bieten wir Ihnen ein kostenloses Orientierungsgespräch zu ihrem Vorhaben. Senden Sie uns eine kurze
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oder rufen Sie uns an: 089 - 74 29 92 03.
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